Der Winterdienst auf den Gemeindestraßen wird durch den Technischen Betrieb Engelskirchen/Lindlar (TeBEL) durchgeführt. Die Gemeinde Lindlar erhebt hierfür Winterdienstgebühren. Winterdienst ist bei bestimmten Witterungsverhältnissen (Schneefall, Frost, Eisregen, Schneeregen) und den daraus resultierenden Folgen (Schneeglätte, Eisglätte, Reifglätte, Eisregen) durchzuführen. Gebührenpflichtig sind jeweils die Eigentümer der Grundstücke, die von der gereinigten Straße erschlossen werden. Maßstab für die Gebührenberechnung ist die Grundstückslänge entlang der Straße (Frontlänge), durch die das Grundstück erschlossen ist. Grenzt ein durch die Straße erschlossenes Grundstück nicht oder nicht mit der gesamten der Straße zugewandten Grundstücksseiten an diese Straße, so wird anstelle der Frontlänge bzw. zusätzlich zur Frontlänge die der Straße zugewandte Grundstücksseite zugrundegelegt (u. a. Hinterlieger).
Montags bis Donnerstags: 7:30 bis 15:30 Uhr
Freitags : 7:30 bis 12:00 Uhr
Gerberstr. 1
51789 Lindlar
Telefon: 02266/96-02266/478300
Telefax: 02266/96-02266/4783030
E-Mail an: Ralf Bremmekamp
Die Bauhöfe der Gemeinden Engelksirchen und Lindlar wurden im Rahmen einer interkommulanlen Zusammenarbeit zum technischen Betrieb Engelskirchen/Lindlar AöR ab dem 01.01.2010 zusammmengelegt.
Der Standort befindet sich im Industriegebiet Lindlar-Klause in der Gerberstraße 1.
Das Aufgabeit des TeBEL umfasst im Wesentlichen:
- die Unterhaltung der kommunalen Straßen, Wege und Plätze
- die Pflege der öffentlichen Grünflächen und Friedhöfe
- den Winterdienst
Leiter: Ralf Bremmekamp
2. Leiter: Thomas Wolfgarten