Die Vergnügungssteuer wird nach den Bestimmungen der örtlichen Vergnügungssteuersatzung erhoben. Besteuert werden u. a. gewerbliche Tanzveranstaltungen und das Halten von Spielautomaten und ähnlichen Automaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit.
Je nach Aufstellungsort betragen die monatlichen Steuersätze:
- in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen
bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 150,00 €
bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit 35,00 €
- in Gastwirtschaften und sonstigen Orten
bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 50,00 €
bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit 25,00 €
Unabhängig vom Aufstellungsort wird für Apparate, mit denen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben 200,00 € je Gerät und Monat als Steuersatz erhoben.
Das Aufstellen von Spielautomaten und die Durchführung sonstiger der Versteuerung unterliegender Veranstaltungen sind schriftlich anzuzeigen. Die Vergnügungssteuer wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt.
Sprechzeiten:
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Einwohnermeldeamt:
Mo. 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Di. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mi. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
und
Do. 08.00 Uhr - 15.00 Uhr
Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
und an folgenden Samstagen
jeweils von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
07.01.2012
04.02.2012
03.03.2012
14.04.2012
05.05.2012
02.06.2012
07.07.2012
04.08.2012
01.09.2012
06.10.2012
10.11.2012
01.12.2012
Infos unter 02266/96-120
Sozialamt und Rentenstelle:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Gemeindekasse und Wohngeldstelle:
Montag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag & Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Übrige Fachbereiche:
Montag - Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Montag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Persönliche Terminvereinbarungen sind erwünscht und auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.
Borromäusstrasse 1
51789 Lindlar
Zimmer: 319
Telefon: 02266/96-200
Telefax: 02266/96-7200
E-Mail an: Volker Nosek
Leiter: Volker Nosek
Leiter: Volker Nosek