Die Leistungen der Unterhaltssicherung dienen der Sicherung des Lebensbedarfs, der zur Erfüllung der Wehr- oder Zivildienstpflicht einberufenen Dienstpflichtigen und deren Familienangehörigen.
Vorzulegen ist der Einberufungsbescheid im Original.
Je nach Leistungsart sind weiter vorzulegen:
- Verdienstbescheinigung
- Mietvertrag
- Versicherungspolicen
- Bedürftigkeitserklärung des unterstützten Familienangehörigen
- Heiratsurkunde.
Öffnungszeiten Produktbereich Soziale Leistungen:
Nach telefonischer Terminvereinbarung mit dem Sachbearbeiter
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Die Wohngeldstelle hat hiervon abweichend folgende Öffnungszeiten:
Montag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr; Dienstag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr

Borromäusstrasse 1
51789 Lindlar
Zimmer: 116
Telefon: 02266/96-227
Telefax: 02266/96-7227
E-Mail an: Stephan Windhausen
Leiter: Stephan Windhausen
Leiter: Stephan Windhausen