Als Ersatz für den Aufwand der Herstellung, der Erweiterung und der Verbesserung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie als Gegenleistung des auf die erschlossenen Grundstücke entfallenden maßnahmebedingten wirtschaftlichen Vorteils erhebt die Gemeinde Lindlar Beiträge nach den Vorschriften des § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenanliegerbeitragssatzung der Gemeinde Lindlar.
Durch diese Verbesserungs- bzw. Erweiterungsmaßnahmen erwachsen den über eine Straße erschlossenen Grundstücken wirtschaftliche Vorteile in Form einer verbesserten verkehrsmäßigen Erschließung. Diese bestehen gegenüber dem vorherigen Ausbauzustand in der verbesserten, sichereren und damit gefahrloseren Befahrbarkeit der Straße.
Durch den Straßenanliegerbeitrag soll der hieraus auf die Grundstücke entfallende wirtschaftliche Vorteil abgegolten werden.
Der nach § 3 der Straßenanliegerbeitragssatzung auf die Beitragspflichtigen entfallende Anteil ergibt sich prozentual entsprechend der Klassifizierung der Straße.
Der nach § 4 der Straßenanliegerbeitragssatzung ermittelte Anteil am beitragsfähigen Aufwand wird nach einem kombinierten Grundstücksflächen- und Vollgeschossmaßstab auf die Grundstücke des Abrechnungsgebietes verteilt. Dieser Maßstab ist nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Münster als zulässiger Verteilungsmaßstab anerkannt. Der beitragsfähige Aufwand wird unter Berücksichtigung der baulichen oder sonstigen Nutzbarkeit der Grundstücke so verteilt, dass der Verschiedenheit dieser Nutzung nach Art und Maß entsprochen wird.
Sprechzeiten:
Sie erreichen uns
Einwohnermeldeamt:
Mo. 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Di. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mi. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
und
Do. 08.00 Uhr - 15.00 Uhr
Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
und an folgenden Samstagen
jeweils von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
07.01.2012
04.02.2012
03.03.2012
14.04.2012
05.05.2012
02.06.2012
07.07.2012
04.08.2012
01.09.2012
06.10.2012
10.11.2012
01.12.2012
Infos unter 02266/96-120
Sozialamt und Rentenstelle:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Gemeindekasse und Wohngeldstelle:
Montag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag & Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Übrige Fachbereiche:
Montag - Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Montag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Persönliche Terminvereinbarungen sind erwünscht und auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.
Borromäusstrasse 1
51789 Lindlar
Zimmer: UG/Service-Center
Telefon: 02266/96-315
Telefax: 02266/96-7315
E-Mail an: Ralf Urspruch
Leiter: Ralf Urspruch
2. Leiter: Werner Hütt
Leiter: Ralf Urspruch