In Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie Informationen und Beratung. Ihr Rentenantrag oder Antrag auf Kontenklärung wird mit Ihnen hier zusammen aufgenommen und an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
Die Leistungen des Versicherungsamtes sind kostenfrei!
Ansprechpartner:
Ursula Straub
Telefon: 02266 96 117
FAX: 02266 967117
E-Mail: ursula.straub@gemeinde-lindlar.de
Versicherungsamt
im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 123
Borromäusstr. 1, 51789 Lindlar
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00
Mittwoch geschlossen !
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr
Für die Aufnahme von Rentenanträgen und Kontenklärungen, sowie für Beratungen bitte vorher einen Termin vereinbaren!
Aufgabenschwerpunkte
Hier erfahren Sie, was für einen Antrag notwendig ist, welche Unterlagen Sie benötigen oder wie früh ein Antrag gestellt werden sollte. Die Besonderheiten der häufigsten Antragsverfahren werden hier allgemein dargestellt:
- Altersrente
Etwa drei Monate vor Erreichen der Altersgrenze sollte der Antrag auf Altersrente gestellt werden, sofern die versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.
- Erwerbsminderungsrente
Sobald eine Leistungsminderung eingetreten ist (z.B. durch Erkrankung, Unfall) und eine Erwerbstätigkeit nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausgeübt werden kann, sollte umgehend ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden.
- Hinterbliebenenrente
Nach Eintritt des Sterbefalles sollte baldmöglichst die Hinterbliebenenrente (Witwen- bzw. Witwerrente, Halb- oder Vollwaisenrente) beantragt werden. Häufig weist das Beerdigungsinstitut bereits darauf hin. Der Antrag zur Auszahlung des „Sterbevierteljahres“ ersetzt nicht den Rentenantrag.
- Kontenklärung
Das eigene Versicherungskonto sollte frühzeitig vervollständigt werden. Häufig fordert der Versicherungsträger schon mit Übersendung eines Auszuges über die bisher gemeldeten Versicherungszeiten durch eine Rentenauskunft oder Renteninformation dazu auf.
In einem Ehescheidungsverfahren/Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird ebenfalls eine Kontenklärung zur Festsetzung der beiderseitigen Rentenanwartschaften durchgeführt.
Unterlagen
Die folgende Auflistung gibt einen allgemeinen Überblick. Nicht bei allen Antragsarten und auch nicht bei einem vollständigen Versicherungsverlauf ist die Vorlage aller Unterlagen erforderlich.
Ø Nachweise über Beitrags- und Beschäftigungszeiten:
Versicherungsverlauf/Rentenauskunft
Versicherungskarten, Aufrechnungsbescheinigungen
Versicherungsnachweise, Entgeltbescheinigungen
Ausländische Versicherungsnachweise/Arbeitsbücher
Ø Nachweise über Anrechnungszeiten:
Schulzeugnisse nach dem 17. Lebensjahr
Lehrvertrag; Prüfungszeugnis, Gesellenbrief, Meisterbrief
Fach-, Fachhoch-, Hochschulbescheinigungen
Bescheinigungen über Reha-Maßnahmen, Sprachkurse,
Bescheide über Arbeitslosigkeit, Kranken-, Verletzten-, Übergangs- und
Schlechtwettergeld
Ø Nachweise über Renten- und andere Leistungen:
Bescheide über Renten aller Art
Bescheide über Versorgungsleistungen/Pension
Nachweise über (betriebliche) Zusatzversorgungen
Bescheide über andere soziale Leistungen
Ø Urkunden und Ausweise:
Personalausweis oder Reisepass
Krankenversicherungskarte
Bankverbindung mit IBAN und BIC (steht auf dem Kontoauszug)Persönliche Identifikationsnummer
Familien-/Stammbuch, Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden
Schwerbehindertenausweis
Betreuerausweis, Vollmacht
Öffnungszeiten Produktbereich Soziale Leistungen:
Nach telefonischer Terminvereinbarung mit dem Sachbearbeiter
-----------------------------------
Die Wohngeldstelle hat hiervon abweichend folgende Öffnungszeiten:
Montag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr; Dienstag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr

Borromäusstrasse 1
51789 Lindlar
Zimmer: 116
Telefon: 02266/96-227
Telefax: 02266/96-7227
E-Mail an: Stephan Windhausen
Leiter: Stephan Windhausen
Leiter: Stephan Windhausen