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Informationen zu Ihren Anliegen

Rentenangelegenheiten

In Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie Informationen und Beratung. Ihr Rentenantrag oder Antrag auf Kontenklärung wird mit Ihnen hier zusammen aufgenommen und an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.

Die Leistungen des Versicherungsamtes sind kostenfrei!            

 


Ansprechpartner:  

Ursula Straub  


Telefon:  02266 96  117      

FAX:         02266 967117    

E-Mail:     ursula.straub@gemeinde-lindlar.de  

             

      

Versicherungsamt  

im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 123  

Borromäusstr. 1, 51789 Lindlar  

 


Öffnungszeiten  


Montag          8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00                                   

Dienstag       8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00

Mittwoch      geschlossen !
Donnerstag   8.30 bis 12.00 Uhr   
Freitag            8.30 bis 12.00 Uhr                

      

 

Für die Aufnahme von Rentenanträgen und Kontenklärungen, sowie für Beratungen bitte vorher einen Termin vereinbaren!  

 

Aufgabenschwerpunkte  

  • Aufnahme und Weiterleitung von Rentenanträgen wegen Erwerbsminderung, Erreichen der Altersgrenzen und für Hinterbliebene
  • Vervollständigung von Versicherungsunterlagen durch Kontenklärung
  • Beratung über Arten, Voraussetzungen und Höhe der Renten (z. B. welche Auswirkungen hat eine geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung auf meine Rentenanwartschaft?)
  • Beglaubigung  von Kopien und Bestätigung von Unterschriften  

Hier erfahren Sie, was für einen Antrag notwendig ist, welche Unterlagen Sie benötigen oder wie früh ein Antrag gestellt werden sollte. Die Besonderheiten der häufigsten Antragsverfahren werden hier allgemein dargestellt:

 

      -      Altersrente  

Etwa drei Monate vor Erreichen der Altersgrenze sollte der Antrag auf Altersrente gestellt werden, sofern die versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.  

 

      -       Erwerbsminderungsrente  

Sobald eine Leistungsminderung eingetreten ist (z.B. durch Erkrankung, Unfall) und eine Erwerbstätigkeit nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausgeübt werden kann, sollte umgehend ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden.

   

      -      Hinterbliebenenrente  

Nach Eintritt des Sterbefalles sollte baldmöglichst die Hinterbliebenenrente (Witwen- bzw. Witwerrente, Halb- oder Vollwaisenrente) beantragt werden. Häufig weist  das Beerdigungsinstitut bereits darauf hin. Der Antrag zur Auszahlung des „Sterbevierteljahres“ ersetzt nicht den Rentenantrag.

 

      -      Kontenklärung  

Das eigene Versicherungskonto sollte frühzeitig vervollständigt werden. Häufig fordert der Versicherungsträger schon mit Übersendung eines Auszuges über die bisher gemeldeten Versicherungszeiten durch eine Rentenauskunft oder Renteninformation dazu auf.

In einem Ehescheidungsverfahren/Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird ebenfalls eine Kontenklärung zur Festsetzung der beiderseitigen Rentenanwartschaften durchgeführt.

   

Unterlagen  

Die folgende Auflistung gibt einen allgemeinen Überblick. Nicht bei allen Antragsarten und auch nicht bei einem vollständigen Versicherungsverlauf ist die Vorlage aller Unterlagen erforderlich.

 

Ø     Nachweise über Beitrags- und Beschäftigungszeiten:  

 Versicherungsverlauf/Rentenauskunft

 Versicherungskarten, Aufrechnungsbescheinigungen

 Versicherungsnachweise, Entgeltbescheinigungen

 Ausländische Versicherungsnachweise/Arbeitsbücher

 

Ø     Nachweise über Anrechnungszeiten:

 Schulzeugnisse nach dem 17. Lebensjahr

 Lehrvertrag; Prüfungszeugnis, Gesellenbrief, Meisterbrief

 Fach-, Fachhoch-, Hochschulbescheinigungen

 Bescheinigungen über Reha-Maßnahmen, Sprachkurse,

 Bescheide über Arbeitslosigkeit, Kranken-, Verletzten-, Übergangs-  und    

 Schlechtwettergeld

 

Ø     Nachweise über Renten- und andere Leistungen:  

 Bescheide über Renten aller Art

 Bescheide über Versorgungsleistungen/Pension

 Nachweise über (betriebliche) Zusatzversorgungen

 Bescheide über andere soziale Leistungen

 

Ø    Urkunden und Ausweise:  

Personalausweis oder Reisepass

Krankenversicherungskarte

Bankverbindung mit IBAN und BIC (steht auf dem Kontoauszug)Persönliche Identifikationsnummer 

Familien-/Stammbuch, Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden

Schwerbehindertenausweis

Betreuerausweis, Vollmacht
     


 


 

 

 

 




 


Öffnungzeit

Öffnungszeiten Produktbereich Soziale Leistungen:

Nach telefonischer Terminvereinbarung mit dem Sachbearbeiter

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Die Wohngeldstelle hat hiervon abweichend folgende Öffnungszeiten:

Montag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr; Dienstag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr


Zuständigkeit

Familie und Soziales > Sozialversicherungsangelegenheiten

Leiter

Informationen zu: Stephan Windhausen

Borromäusstrasse 1
51789 Lindlar
Zimmer: 116

Telefon: 02266/96-227
Telefax: 02266/96-7227
E-Mail an: Stephan Windhausen

Verantwortungsbreich: Familie und Soziales; Jugend

Familie und Soziales

Leiter: Stephan Windhausen

Aufgaben: Familie und Soziales

  • Familie und Soziales
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  • Hilfen bei Einkommensdefiziten und Unterstützungsleistungen
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  • Seniorenarbeit
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  • Sozialversicherungsangelegenheiten
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  • Subjektbezogene Förderung für Wohnraum und Wohnraumsicherung
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Personal: Familie und Soziales

Jugend

Leiter: Stephan Windhausen

Aufgaben: Jugend

  • Hilfe für junge Menschen und ihre Familien
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  • Kinder- und Jugendarbeit
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Personal: Jugend

 
Gemeinde Lindlar · Borromäusstraße 1 · 51789 Lindlar · Tel. 02266/96-0 · Fax 02266/8867 · Kontakt

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