Gemeinde Lindlar
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Informationen zu Ihren Anliegen

Reisepass

Reisepässe sind persönlich, unter Vorlage des Personalausweises (Kinderausweises) oder des bisherigen Reisepasses zu beantragen. Bei Verlust dieser Dokumente ist die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch vorzulegen. Es ist ein Paßfoto mit einfarbigem, hellem Hintergrund im Format 45 x 35 mm (Frontalaufnahme) erforderlich. Bearbeitungszeit ca. 4 Wochen. Bei Namensänderung (z. B. durch Heirat) ist der vorhandene Reispass zu entwerten und bei Bedarf ein neuer Reisepass zu beantragen. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Reisepass  ausgestellt bzw. ein Express-Reisepass beantragt werden der innerhalb von 3 Werktagen vorliegt (Aufpreis). Hier sind ebenso die oben genannten Unterlagen vorzulegen. 
Beatragung:
Persönlich 
Gebühr:
DieGebühr beträgt 59,00 €.  Für Personen unter 24Jahren beträgt die Gebühr 37,50 € und für vorläufige Reisepässe wird eine Gebühr von jeweils 26,00 € erhoben.Für einen Express-Pass wird eine Zusatzgebühr von 32,00 € erhoben.


Öffnungzeit

Sprechzeiten:
Sie erreichen uns
Einwohnermeldeamt:
Mo. 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Di. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mi. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
und
Do. 08.00 Uhr - 15.00 Uhr
Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
und an folgenden Samstagen
jeweils von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
07.01.2012
04.02.2012
03.03.2012
14.04.2012
05.05.2012
02.06.2012
07.07.2012
04.08.2012
01.09.2012
06.10.2012
10.11.2012
01.12.2012

Infos unter 02266/96-120


Sozialamt und Rentenstelle:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Gemeindekasse und Wohngeldstelle:
Montag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag & Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

Übrige Fachbereiche:
Montag - Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Montag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Persönliche Terminvereinbarungen sind erwünscht und auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.


Zuständigkeit

Sicherheit und Ordnung > Einwohnerangelegenheiten

Leiter

Informationen zu: Herbert Schibelka

Borromäusstrasse 1
51789 Lindlar
Zimmer: E 07

Telefon: 02266/96-114
Telefax: 02266/96-7114
E-Mail an: Herbert Schibelka

Beschreibung

Beschreibung für Herrn Schibelka

Verantwortungsbreich: Sicherheit und Ordnung; zentrale und techn. Dienste

Sicherheit und Ordnung

Leiter: Herbert Schibelka
2. Leiter: Friedhelm Schwirten

Die Aufgabe des Fachbereichs ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Die generelle Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit des Fachbereichs ist das Ordnungsbehördengesetz und das Polizeigesetz sowie das Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Aufgaben: Sicherheit und Ordnung

  • Allgemeine Sicherheit und Ordnung
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  • Asylbewerber- Aussiedler- und Notunterkünfte
    Beschreibungstext für Asylbewerber- Aussiedler- und Notunterkünfte
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  • Einwohnerangelegenheiten
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  • Gewerbe, Markwesen und Gaststätten
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  • Verkehrsangelegenheiten
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  • Wahlen und Statistik
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Personal: Sicherheit und Ordnung

zentrale und techn. Dienste

Leiter: Herbert Schibelka
2. Leiter: Jürgen Becker

Aufgaben: zentrale und techn. Dienste

  • technische Dienste
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  • zentrale Dienste

Personal: zentrale und techn. Dienste

 
Gemeinde Lindlar · Borromäusstraße 1 · 51789 Lindlar · Tel. 02266/96-0 · Fax 02266/8867 · Kontakt

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