Gemeinde Lindlar
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Reisegewerbe

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne gewerbliche Niederlassung selbständig oder unselbständig Waren anbietet oder Bestellungen vertreibt oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

In diesen Fällen ist gem. § 55 der Gewerbeordnung eine Reisegewerbekarte erforderlich.

Die Ausstellung einer Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang der gewerblichen Tätigkeit.

Da zahlreiche Sonderregelungen zur Reisegewerbekartenpflicht bestehen, empfiehlt es sich, mit dem Sachbearbeiter im Einzelfall vor einer Antragstellung Kontakt aufzunehmen.


Öffnungzeit

Sprechzeiten:
Sie erreichen uns
Einwohnermeldeamt:
Mo. 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Di. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mi. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
und
Do. 08.00 Uhr - 15.00 Uhr
Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
und an folgenden Samstagen
jeweils von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
07.01.2012
04.02.2012
03.03.2012
14.04.2012
05.05.2012
02.06.2012
07.07.2012
04.08.2012
01.09.2012
06.10.2012
10.11.2012
01.12.2012

Infos unter 02266/96-120


Sozialamt und Rentenstelle:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Gemeindekasse und Wohngeldstelle:
Montag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag & Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

Übrige Fachbereiche:
Montag - Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Montag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Persönliche Terminvereinbarungen sind erwünscht und auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.


Zuständigkeit

Sicherheit und Ordnung > Gewerbe, Markwesen und Gaststätten

Leiter

Informationen zu: Herbert Schibelka

Borromäusstrasse 1
51789 Lindlar
Zimmer: E 07

Telefon: 02266/96-114
Telefax: 02266/96-7114
E-Mail an: Herbert Schibelka

Beschreibung

Beschreibung für Herrn Schibelka

Verantwortungsbreich: Sicherheit und Ordnung; zentrale und techn. Dienste

Sicherheit und Ordnung

Leiter: Herbert Schibelka
2. Leiter: Friedhelm Schwirten

Die Aufgabe des Fachbereichs ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Die generelle Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit des Fachbereichs ist das Ordnungsbehördengesetz und das Polizeigesetz sowie das Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Aufgaben: Sicherheit und Ordnung

  • Allgemeine Sicherheit und Ordnung
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  • Asylbewerber- Aussiedler- und Notunterkünfte
    Beschreibungstext für Asylbewerber- Aussiedler- und Notunterkünfte
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  • Einwohnerangelegenheiten
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  • Gewerbe, Markwesen und Gaststätten
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  • Verkehrsangelegenheiten
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  • Wahlen und Statistik
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Personal: Sicherheit und Ordnung

zentrale und techn. Dienste

Leiter: Herbert Schibelka
2. Leiter: Jürgen Becker

Aufgaben: zentrale und techn. Dienste

  • technische Dienste
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  • zentrale Dienste

Personal: zentrale und techn. Dienste

 
Gemeinde Lindlar · Borromäusstraße 1 · 51789 Lindlar · Tel. 02266/96-0 · Fax 02266/8867 · Kontakt

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