Regenwassernutzungsanlagen werden in der Regel für die Gartenbewässerung eingesetzt. Durch die Verwendung von Regenwasser für die Bewässerung des Gartens kann wertvolles Trinkwasser eingespart werden. In kanalisierten Gebieten ist der Überlauf von der Regenwassernutzungsanlage an den Kanal anzuschließen. Brauchwassernutzungsanlagen werden im häuslichen Bereich z. B. für die Toilettenspülung eingesetzt. Der Betrieb einer Brauchwassernutzungsanlage muss dem Gemeindewasserwerk und dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Das Brauchwasserleitungsnetz muss im Gebäude von den Trinkwasserleitungen getrennt geführt und verlegt werden. Wassermengen aus der Brauchwasseranlage, die dem Kanal oder der Kleinkläranlage zugeführt werden, müssen durch einen geeichten Wassermengenzähler erfasst werden. Für die in den Kanal eingeleiteten Wassermengen sind Kanalbenutzungsgebühren zu zahlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für den Betrieb einer Brauchwassernutzungsanlage ein Antrag auf Teilbefreiung von Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Wasserversorgungsanlage beim Gemeindewasserwerk gestellt und von dort genehmigt werden muss.
Weitere Auskünfte und auch Antragsformulare erhalten Sie beim Wasser- und Abwasserwerk der Gemeinde Lindlar.
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