Personalausweise sind persönlich, unter Vorlage des bisherigen Personalausweises (Kinderausweises) oder Reisepasses zu beantragen. Bei Verlust dieser Dokumente ist die Geburtsurkunde, bzw. das Familienstammbuch vorzulegen. Es ist ein neues Paßbild im Format 45 x 35 mm (Frontalfoto) erforderlich. Soll für einen Jugendlichen unter 16 Jahre ein Personalausweis beantragt werden, sind außerdem die Unterschriften der Erziehungsberechtigten (ggf. durch Vollmacht) erforderlich. Bearbeitungsdauer ca. 3 Wochen. Bei Namensänderungen (z. B. durch Heirat) ist ein neuer Ausweis zu beantragen. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Hier sind ebenso die oben genannten Unterlagen vorzulegen.
Beantragung:
Persönlich
Gebühr:
Die Gebühr beträgt für Personen unter 24 Jahren 22,80 €.
Für Personen über 24 Jahren 28,80 €.
Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 €.
Sprechzeiten:
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jeweils von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
07.01.2012
04.02.2012
03.03.2012
14.04.2012
05.05.2012
02.06.2012
07.07.2012
04.08.2012
01.09.2012
06.10.2012
10.11.2012
01.12.2012
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