Handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung - z.B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Anschlußgebühren etc. -, werden von Ihnen zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben. Sofern dann immer noch nicht gezahlt wurde, werden die fälligen Forderungen mit Mitteln der Zwangsvollstreckung beigetrieben. Auch die Vollstreckung verursacht zusätzliche Kosten!
Sollten Sie privatrechtliche Forderungen - z. B. Miete, Verkaufserlöse etc. - zu bezahlen haben, erhalten Sie eine Mahnung, ohne dass Gebühren und Säumniszuschläge erhoben werden. Falls auch dann noch keine Zahlung erfolgt, wird Klage erhoben oder ein Mahnbescheid beantragt. Dieses Verfahren ist für Sie mit Kosten verbunden und es werden zusätzlich Verzugszinsen geltend gemacht.
Wurde Ihnen eine Mahnung zugeschickt, obwohl Sie gezahlt haben, überprüfen Sie bitte erst die Angaben im Verwendungszweck Ihrer Überweisung. Die Zahlungsabwicklung der Gemeinde Lindlar benötigt unbedingt das jeweilige Kassenzeichen, das Ihnen in der Rechnung oder im Bescheid mitgeteilt wurde. Fehlt diese Angabe, so ist eine korrekte Buchung nicht möglich. Bitte beachten Sie auch, ob Ihnen aufgrund eines Bank- oder Überweisungsfehlers der Überweisungsbetrag wieder gutgeschrieben wurde.
Es kann auch sein, dass sich Ihre Überweisung und die Mahnung überschnitten haben. Das Datum, bis zu dem Zahlungseingänge berücksichtigt wurden, ist in der Mahnung angegeben. Da bei der Mahnung bereits eine gesetzliche Schonfrist vergangen ist, sind eventuell Säumniszuschläge zu bezahlen.
Haben Sie sich schon einmal über eine Mahnung geärgert?
Für wiederkehrende Forderungen - z.B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Kindergartenbeiträge, Mieten und Pachten uvm. - können Sie der Zahlungsabwicklung der Gemeinde Lindlar eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen. Dann haben Sie die Vorteile, für diese Zahlungen nicht mehr zu Ihrem Kreditinstitut - Bank oder Sparkasse - laufen zu müssen. Außerdem sind Mahngebühren und Säumniszuschläge für Sie kein Thema mehr. Die Zahlungsbwicklung bucht die Beträge rechtzeitig zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto ab. Ein weiterer Vorteil bei Lastschrifteinzug sind die geringeren Bankgebühren gegenüber Einzelanweisungen oder Dauerauftrag.
Und das Risiko für Sie?
Sie haben gar keines! Können Sie eine Buchung nicht nachvollziehen, widersprechen Sie der Buchung bei Ihrem kontoführenden Institut. Der Betrag wird Ihrem Girokonto kostenlos wieder gutgeschrieben. Gründe für den Widerspruch brauchen Sie nicht anzugeben. Wollen Sie Ihre Einzugsermächtigung widerrufen, schicken Sie einfach eine kurze Mitteilung an die Zahlungsabwicklung oder rufen Sie uns an.
Für telefonsiche Rückfragen ist die Telefonnummer des zuständigen Buchhalters auf der Mahnung angegeben. Um Ihnen Auskünfte geben zu können, nennen Sie das auf der Mahnung angegebene Kassenzeichen.
Montags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstags 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwochs 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Borromäusstrasse 1
51789 Lindlar
Zimmer: 319
Telefon: 02266/96-200
Telefax: 02266/96-7200
E-Mail an: Volker Nosek
Leiter: Volker Nosek
Leiter: Volker Nosek