Zum 01.01.2005 wurde im Rahmen der Hartz-IV-Gesetzgebung das System der sozialen Sicherung in Deutschland neu strukturiert. Die Arbeitslosenhilfe als Sozialversicherungsleistung entfällt. Stattdessen kann das sog. Arbeitslosengeld II (AlG II) als bedarfsabhängige Leistung beansprucht werden. Dieses wird ebenfalls für bisherige Bezieher von Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) gewährt – soweit nach dem Gesundheitszustand eine Erwerbstätigkeit von mindestens 3 Stunden täglich möglich ist. Die mit dem AlG-II-Berechtigten zusammenlebenden Angehörigen erhalten im Bedarfsfall das sog. Sozialgeld.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich die gesamte Rechtsmaterie als sehr komplex darstellt.
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Leiter: Stephan Windhausen
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