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Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern Buch II & XII

Zum 01.01.2005 wurde im Rahmen der Hartz-IV-Gesetzgebung das System der sozialen Sicherung in Deutschland neu strukturiert. Die Arbeitslosenhilfe als Sozialversicherungsleistung entfällt. Stattdessen kann das sog. Arbeitslosengeld II (AlG II) als bedarfsabhängige Leistung beansprucht werden. Dieses wird ebenfalls für bisherige Bezieher von Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) gewährt – soweit nach dem Gesundheitszustand eine Erwerbstätigkeit von mindestens 3 Stunden täglich möglich ist. Die mit dem AlG-II-Berechtigten zusammenlebenden Angehörigen erhalten im Bedarfsfall das sog. Sozialgeld.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich die gesamte Rechtsmaterie als sehr komplex darstellt.
Deshalb empfehlen wir Ihnen: Vereinbaren Sei einen Termin mit uns, damit wir Sie konkret beraten können.


Öffnungzeit

Öffnungszeiten Produktbereich Soziale Leistungen:

Nach telefonischer Terminvereinbarung mit dem Sachbearbeiter

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Die Wohngeldstelle hat hiervon abweichend folgende Öffnungszeiten:

Montag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr; Dienstag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr


Zuständigkeit

Familie und Soziales > Familie und Soziales

Leiter

Informationen zu: Stephan Windhausen

Borromäusstrasse 1
51789 Lindlar
Zimmer: 116

Telefon: 02266/96-227
Telefax: 02266/96-7227
E-Mail an: Stephan Windhausen

Verantwortungsbreich: Familie und Soziales; Jugend

Familie und Soziales

Leiter: Stephan Windhausen

Aufgaben: Familie und Soziales

  • Familie und Soziales
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  • Hilfen bei Einkommensdefiziten und Unterstützungsleistungen
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  • Seniorenarbeit
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  • Sozialversicherungsangelegenheiten
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  • Subjektbezogene Förderung für Wohnraum und Wohnraumsicherung
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Personal: Familie und Soziales

Jugend

Leiter: Stephan Windhausen

Aufgaben: Jugend

  • Hilfe für junge Menschen und ihre Familien
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  • Kinder- und Jugendarbeit
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Personal: Jugend

 
Gemeinde Lindlar · Borromäusstraße 1 · 51789 Lindlar · Tel. 02266/96-0 · Fax 02266/8867 · Kontakt

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