Gemeinde Lindlar
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Informationen zu Ihren Anliegen

Kuranträge

Für die jeweiligen Anträge werden die nachstehenden Unterlagen benötigt. Da wir nicht wissen, in welcher Lebenssituation Sie sich befinden (ob Sie z.B. verwitwet sind oder bei Ihnen eine Schwerbehinderung anerkannt ist), kann diese Auflistung nicht genau auf jeden Antragsteller zutreffen.

Insbesondere werden folgende Unterlagen benötigt:

- Personalausweis oder Pass
- ggf. bereits vorhandenes ärztliches Attest 
- letzten Rentenversicherungsnachweis
- Unterlagen über den Bezug von Renten
- letzte Lohnabrechnung
- Konto-Nr. und Bankleitzahl


Öffnungzeit

Öffnungszeiten Produktbereich Soziale Leistungen:

Nach telefonischer Terminvereinbarung mit dem Sachbearbeiter

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Die Wohngeldstelle hat hiervon abweichend folgende Öffnungszeiten:

Montag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr; Dienstag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr


Zuständigkeit

Familie und Soziales > Familie und Soziales

Leiter

Informationen zu: Stephan Windhausen

Borromäusstrasse 1
51789 Lindlar
Zimmer: 116

Telefon: 02266/96-227
Telefax: 02266/96-7227
E-Mail an: Stephan Windhausen

Verantwortungsbreich: Familie und Soziales; Jugend

Familie und Soziales

Leiter: Stephan Windhausen

Aufgaben: Familie und Soziales

  • Familie und Soziales
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  • Hilfen bei Einkommensdefiziten und Unterstützungsleistungen
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  • Seniorenarbeit
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  • Sozialversicherungsangelegenheiten
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  • Subjektbezogene Förderung für Wohnraum und Wohnraumsicherung
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Personal: Familie und Soziales

Jugend

Leiter: Stephan Windhausen

Aufgaben: Jugend

  • Hilfe für junge Menschen und ihre Familien
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  • Kinder- und Jugendarbeit
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Personal: Jugend

 
Gemeinde Lindlar · Borromäusstraße 1 · 51789 Lindlar · Tel. 02266/96-0 · Fax 02266/8867 · Kontakt

Anliegen

Unter dem Menüpunkt "Anliegen" finden Sie Informationen über die Dienstleitungen der Gemeinde sowie deren Produkte.