In den Ortschaften, in denen keine öffentliche Kanalisation vorhanden ist, erfolgt die Abwasserbeseitigung mittels Kleinkläranlagen auf den privaten Grundstücken. Die Genehmigung zum Bau und Betrieb erteilt die Untere Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises (Tel. 02261/88-0). Für die Einleitung des gereinigten Abwassers in den Untergrund oder Ableitung in ein Gewässer wird eine Kleineinleitergebühr erhoben, die sich nach dem verbrauchten Trinkwasser bemisst.
Sprechzeiten:
Sie erreichen uns
Einwohnermeldeamt:
Mo. 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Di. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mi. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
und
Do. 08.00 Uhr - 15.00 Uhr
Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
und an folgenden Samstagen
jeweils von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
07.01.2012
04.02.2012
03.03.2012
14.04.2012
05.05.2012
02.06.2012
07.07.2012
04.08.2012
01.09.2012
06.10.2012
10.11.2012
01.12.2012
Infos unter 02266/96-120
Sozialamt und Rentenstelle:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Gemeindekasse und Wohngeldstelle:
Montag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag & Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Übrige Fachbereiche:
Montag - Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Montag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Persönliche Terminvereinbarungen sind erwünscht und auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.
Borromäusstrasse 1
51789 Lindlar
Zimmer: UG/Service-Center
Telefon: 02266/96-315
Telefax: 02266/96-7315
E-Mail an: Ralf Urspruch
Leiter: Ralf Urspruch
2. Leiter: Werner Hütt
Leiter: Ralf Urspruch