Info: Kinderreisepass:
Von Geburt an, bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres als Reisedokument verwendbar.
Gültigkeitsdauer: Ab Beantragung 6Jahre.
Verlängerung bis zum 12.Lebensjahr vor Ablauf der Gültigkeit möglich.
Passfoto (Frontalfoto) immer erforderlich.
Beantragung:
Der Antrag ist von beiden Erziehungsberechtigten gemeinsam zu stellen, die sich ausweisen müssen.
Unterlagen:
Erstausstellung:
Personalausweise der Erziehungsberechtigten, Geburtsurkunde des Kindes (Familienstammbuch),Passfoto
Verlängerung:Kinderreisepass, Passfoto (45 x 35 mm)
Gebühr: Beantragung: 13,00 €
Verlängerung: 6,00 €
Sprechzeiten:
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Einwohnermeldeamt:
Mo. 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Di. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mi. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
und
Do. 08.00 Uhr - 15.00 Uhr
Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
und an folgenden Samstagen
jeweils von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
07.01.2012
04.02.2012
03.03.2012
14.04.2012
05.05.2012
02.06.2012
07.07.2012
04.08.2012
01.09.2012
06.10.2012
10.11.2012
01.12.2012
Infos unter 02266/96-120
Sozialamt und Rentenstelle:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Gemeindekasse und Wohngeldstelle:
Montag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag & Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
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Montag - Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Montag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Persönliche Terminvereinbarungen sind erwünscht und auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.

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Leiter: Herbert Schibelka
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Die Aufgabe des Fachbereichs ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Die generelle Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit des Fachbereichs ist das Ordnungsbehördengesetz und das Polizeigesetz sowie das Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Leiter: Herbert Schibelka
2. Leiter: Jürgen Becker