Entsprechend der Satzung des örtlichen Jugendhilfeträgers sind Elternbeiträge zum Besuch des Kindergartens zu zahlen. Die Höhe errechnet sich nach dem jeweiligen Jahreseinkommen der Familie. Entsprechende Einkommenserklärungen mit Nachweisen sind abzugeben.
Förderung von Kindern einkommensschwacher Eltern oder Alleinerziehender durch die vollständige oder teilweise Übernahme des Kindergarten-/Hortbeitrages durch das Kreisjugendamt Gummersbach. Folgende Unterlagen werden benötigt:
Verdienstbescheinigungen des aktuellen und der letzten drei Monate
Mietvertrag (evtl. Wohngeldbescheid)
bei Eigenheim: Bescheinigung über monatlich Darlehenszinsbelastung (evtl. Wohngeldbescheid)