Als Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlagen und als Gegenleistung für die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage gebotenen wirtschaftlichen Vorteile erhebt die Gemeinde Lindlar einen Kanalanschlussbeitrag. Maßstab für die Ermittlung des Beitrages ist die Fläche eines Grundstückes. Bei Grundstücken innerhalb von Bebauungsplangebieten ist die im Bebauungsplan ausgewiesene Fläche zugrunde zu legen. Wenn ein Bebauungsplan nicht besteht oder die erforderlichen Festsetzungen nicht enthält, ist als Grundstücksfläche die Fläche des an die Erschließungsanlage angrenzenden Grundstückes bis zu einer Tiefe von 40 m, gemessen in einem rechten Winkel von den zu den Erschließungsanlagen gelegenen Grundstücksseiten zugrunde zu legen.
Sprechzeiten:
Sie erreichen uns
Einwohnermeldeamt:
Mo. 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Di. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mi. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
und
Do. 08.00 Uhr - 15.00 Uhr
Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
und an folgenden Samstagen
jeweils von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
07.01.2012
04.02.2012
03.03.2012
14.04.2012
05.05.2012
02.06.2012
07.07.2012
04.08.2012
01.09.2012
06.10.2012
10.11.2012
01.12.2012
Infos unter 02266/96-120
Sozialamt und Rentenstelle:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Gemeindekasse und Wohngeldstelle:
Montag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag & Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Übrige Fachbereiche:
Montag - Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Montag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Persönliche Terminvereinbarungen sind erwünscht und auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.
Borromäusstrasse 1
51789 Lindlar
Zimmer: UG/Service-Center
Telefon: 02266/96-315
Telefax: 02266/96-7315
E-Mail an: Ralf Urspruch
Leiter: Ralf Urspruch
2. Leiter: Werner Hütt
Leiter: Ralf Urspruch