Gemeinde Lindlar
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Hausnummerierung

Info: Hausnummerierung:
Jedes Haus ist vom Eigentümer/ Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer ist unmittelbar neben dem Hauseingang deutlich sichtbar anzubringen, sodass sie auch von der Straße sichtbar ist. Verdecken Vorgärten das Wohngebäude, ist sie an der Einfriedung neben dem Eingangstor zu befestigen, ggf. separat anzubringen. Die deutliche Erkennbarkeit liegt im eigenen Interesse der Hausbewohner, damit Rettungsfahrzeuge im Einsatzfall zügig das Haus finden. Die Hausnummer ist stets leserlich zu halten. Beantragung:
Verwaltungsvorgang im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens. Unterlagen:
Architekt oder bei Bauamt erfragen  
 


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Sprechzeiten:
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Einwohnermeldeamt:
Mo. 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Di. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mi. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
und
Do. 08.00 Uhr - 15.00 Uhr
Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
und an folgenden Samstagen
jeweils von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
07.01.2012
04.02.2012
03.03.2012
14.04.2012
05.05.2012
02.06.2012
07.07.2012
04.08.2012
01.09.2012
06.10.2012
10.11.2012
01.12.2012

Infos unter 02266/96-120


Sozialamt und Rentenstelle:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Gemeindekasse und Wohngeldstelle:
Montag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag & Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

Übrige Fachbereiche:
Montag - Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Montag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Persönliche Terminvereinbarungen sind erwünscht und auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.


Zuständigkeit

Sicherheit und Ordnung > Einwohnerangelegenheiten

Leiter

Informationen zu: Herbert Schibelka

Borromäusstrasse 1
51789 Lindlar
Zimmer: E 07

Telefon: 02266/96-114
Telefax: 02266/96-7114
E-Mail an: Herbert Schibelka

Beschreibung

Beschreibung für Herrn Schibelka

Verantwortungsbreich: Sicherheit und Ordnung; zentrale und techn. Dienste

Sicherheit und Ordnung

Leiter: Herbert Schibelka
2. Leiter: Friedhelm Schwirten

Die Aufgabe des Fachbereichs ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Die generelle Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit des Fachbereichs ist das Ordnungsbehördengesetz und das Polizeigesetz sowie das Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Aufgaben: Sicherheit und Ordnung

  • Allgemeine Sicherheit und Ordnung
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  • Asylbewerber- Aussiedler- und Notunterkünfte
    Beschreibungstext für Asylbewerber- Aussiedler- und Notunterkünfte
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  • Einwohnerangelegenheiten
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  • Gewerbe, Markwesen und Gaststätten
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  • Verkehrsangelegenheiten
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  • Wahlen und Statistik
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Personal: Sicherheit und Ordnung

zentrale und techn. Dienste

Leiter: Herbert Schibelka
2. Leiter: Jürgen Becker

Aufgaben: zentrale und techn. Dienste

  • technische Dienste
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  • zentrale Dienste

Personal: zentrale und techn. Dienste

 
Gemeinde Lindlar · Borromäusstraße 1 · 51789 Lindlar · Tel. 02266/96-0 · Fax 02266/8867 · Kontakt

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