Die Grundsteuer wird von jedem Grundstückseigentümer durch den Abgabenbescheid erhoben. Sie wird zusammen mit den anderen Grundbesitzabgaben zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Die Grundsteuer A wird für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe und Flächen, die Grundsteuer B für sonstige unbebaute und bebaute Grundstücke erhoben.
Die Grundsteuerhebesätze für 2007 betragen: Bei A 320 %, bei B 410 %.
Das Finanzamt Wipperfürth
-Bewertungsstelle-
Am Stauweiher 3
51688 Wipperfürth,
Telefon: 02267/870-0
führt die Bewertung des Grundbesitzes jeweils zum Feststellungszeitpunkt durch und erlässt den Einheitswert- sowie den Grundsteuermeßbescheid, der Grundlage für die Grundsteuerfestsetzung durch die Stadt ist. Wird der Grundbesitz unterjährig veräußert, so ist der Verkäufer grundsätzlich bis zur Fortschreibung auf den neuen Eigentümer zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet.
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Leiter: Volker Nosek
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