Gemeinde Lindlar
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung ist eine soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Kinder bzw. Eltern werden nicht zum Unterhalt herangezogen. Verfügt ein Kind oder verfügen die Eltern gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen ab 100.000 EUR, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.


Öffnungzeit

Öffnungszeiten Produktbereich Soziale Leistungen:

Nach telefonischer Terminvereinbarung mit dem Sachbearbeiter

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Die Wohngeldstelle hat hiervon abweichend folgende Öffnungszeiten:

Montag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr; Dienstag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr


Zuständigkeit

Familie und Soziales > Familie und Soziales

Leiter

Informationen zu: Stephan Windhausen

Borromäusstrasse 1
51789 Lindlar
Zimmer: 116

Telefon: 02266/96-227
Telefax: 02266/96-7227
E-Mail an: Stephan Windhausen

Verantwortungsbreich: Familie und Soziales; Jugend

Familie und Soziales

Leiter: Stephan Windhausen

Aufgaben: Familie und Soziales

  • Familie und Soziales
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  • Hilfen bei Einkommensdefiziten und Unterstützungsleistungen
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  • Seniorenarbeit
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  • Sozialversicherungsangelegenheiten
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  • Subjektbezogene Förderung für Wohnraum und Wohnraumsicherung
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Personal: Familie und Soziales

Jugend

Leiter: Stephan Windhausen

Aufgaben: Jugend

  • Hilfe für junge Menschen und ihre Familien
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  • Kinder- und Jugendarbeit
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Personal: Jugend

 
Gemeinde Lindlar · Borromäusstraße 1 · 51789 Lindlar · Tel. 02266/96-0 · Fax 02266/8867 · Kontakt

Anliegen

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