Die Grundsicherung ist eine soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Kinder bzw. Eltern werden nicht zum Unterhalt herangezogen. Verfügt ein Kind oder verfügen die Eltern gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen ab 100.000 EUR, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.
Öffnungszeiten Produktbereich Soziale Leistungen:
Nach telefonischer Terminvereinbarung mit dem Sachbearbeiter
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Die Wohngeldstelle hat hiervon abweichend folgende Öffnungszeiten:
Montag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr; Dienstag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr

Borromäusstrasse 1
51789 Lindlar
Zimmer: 116
Telefon: 02266/96-227
Telefax: 02266/96-7227
E-Mail an: Stephan Windhausen
Leiter: Stephan Windhausen
Leiter: Stephan Windhausen