Die Erhebung der Gewerbesteuer ist im Gewerbesteuergesetz geregelt. Sie wird durch Gewerbesteuerbescheid von demjenigen erhoben, der ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes betreibt.
Zur Berechnung der Gewerbesteuer wird der Gewerbesteuermeßbetrag (festgesetzt durch das Finanzamt) mit dem Hebesatz der Gemeinde Lindlar, z. Z. 450 %, multipliziert. Sollte die Berechnung des Gewerbesteuermeßbetrages fehlerhaft sein, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
Die Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer für das laufende Jahr werden jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig.
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jeweils von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
07.01.2012
04.02.2012
03.03.2012
14.04.2012
05.05.2012
02.06.2012
07.07.2012
04.08.2012
01.09.2012
06.10.2012
10.11.2012
01.12.2012
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E-Mail an: Volker Nosek
Leiter: Volker Nosek
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