Gemeinde Lindlar
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Gaststättenkonzession

Wer eine Gaststätte (z. B. Kneipe, Restaurant, Hotel oder Imbißstand) eröffnen will, bedarf dazu einer Gaststättenerlaubnis. Die Eröffnung des Betriebes darf erst erfolgen, wenn der Gewerbetreibende im Besitz dieser Gaststättenerlaubnis ist.

Die Gaststättenerlaubnis ist beim Ordnungsamt zu beantragen. Es sind eine ganze Reihe von Unterlagen vorzulegen und Nachweise zu erbringen. Wegen der unterschiedlichen Betriebsarten, in denen sich der Gaststättenbetrieb darstellen kann, empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

Die Gaststättenerlaubnis erfordert ein umfangreiches Prüfverfahren hinsichtlich der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragsstellers und der für den Betrieb der Gaststätte vorgesehenen Räume. Das Vorliegen einer Baugenehmigung, die inhaltlich hinsichtlich der Betriebsart und den Räumen der beantragten Gaststättenerlaubnis entspricht, ist zwingende Voraussetzung für die Erlaubniserteilung.

Bei der änderungsfreien Übernahme eines bereits bestehenden Gaststättenbetriebes kann eventuell eine auf 3 Monate befristete vorläufige Gaststättenerlaubnis erteilt werden.

Die Gaststättenerlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich  nach Art und Grösse des Gaststättenbetriebes

Nach § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen aus besonderen Anlässen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Ein besonderer Anlass wäre z.B. Sportfest, Weinfest, Schützenfest, Karnevalsveranstaltung etc.


Art der Antragstellung:

persönlich oder Beauftragter


empfohlene Unterlagen für die Erlaubnis nach § 12 GastG:

Zustimmung des Grundstückseigentümers


Öffnungzeit

Sprechzeiten:
Sie erreichen uns
Einwohnermeldeamt:
Mo. 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Di. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mi. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
und
Do. 08.00 Uhr - 15.00 Uhr
Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
und an folgenden Samstagen
jeweils von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
07.01.2012
04.02.2012
03.03.2012
14.04.2012
05.05.2012
02.06.2012
07.07.2012
04.08.2012
01.09.2012
06.10.2012
10.11.2012
01.12.2012

Infos unter 02266/96-120


Sozialamt und Rentenstelle:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Gemeindekasse und Wohngeldstelle:
Montag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag & Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

Übrige Fachbereiche:
Montag - Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Montag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Persönliche Terminvereinbarungen sind erwünscht und auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.


Zuständigkeit

Sicherheit und Ordnung > Gewerbe, Markwesen und Gaststätten

Leiter

Informationen zu: Herbert Schibelka

Borromäusstrasse 1
51789 Lindlar
Zimmer: E 07

Telefon: 02266/96-114
Telefax: 02266/96-7114
E-Mail an: Herbert Schibelka

Beschreibung

Beschreibung für Herrn Schibelka

Verantwortungsbreich: Sicherheit und Ordnung; zentrale und techn. Dienste

Sicherheit und Ordnung

Leiter: Herbert Schibelka
2. Leiter: Friedhelm Schwirten

Die Aufgabe des Fachbereichs ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Die generelle Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit des Fachbereichs ist das Ordnungsbehördengesetz und das Polizeigesetz sowie das Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Aufgaben: Sicherheit und Ordnung

  • Allgemeine Sicherheit und Ordnung
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  • Asylbewerber- Aussiedler- und Notunterkünfte
    Beschreibungstext für Asylbewerber- Aussiedler- und Notunterkünfte
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  • Einwohnerangelegenheiten
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  • Gewerbe, Markwesen und Gaststätten
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Personal: Sicherheit und Ordnung

zentrale und techn. Dienste

Leiter: Herbert Schibelka
2. Leiter: Jürgen Becker

Aufgaben: zentrale und techn. Dienste

  • technische Dienste
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  • zentrale Dienste

Personal: zentrale und techn. Dienste

 
Gemeinde Lindlar · Borromäusstraße 1 · 51789 Lindlar · Tel. 02266/96-0 · Fax 02266/8867 · Kontakt

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