Info: Fundamt: Gesetzliche Grundlage: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 965 - 984 i.V.m. §§965-977, 90a bis 960 BGB, Begriffe aus dem Fundrecht. Fundsachen: Verlorene und gefundene Gegenstände im Gemeindegebiet. Abgabe im Fundamt/Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung oder der Polizeidienststelle. Auch Verwahrung sperriger Fundsachen beim Finder möglich. In solchem Fall bitte tel. Anmeldung der Sache im Fundamt, Tel.- Nr.:022 66/9 61 18, Zwecks Aufnahme der Merkmale des Gegenstandes und Klärung der Erhebung des Eigentumsanspruches oder Verzichtes, sofern sich kein Verlierer meldet. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate nach Anzeige des Fundes. Tiere melden Sie bitte direkt dem Tierschutzverein Wipperfürth, Tel.: 0 22 67/37 70. Bei Unklarheiten helfen wir Ihnen gern telefonisch weiter.
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04.02.2012
03.03.2012
14.04.2012
05.05.2012
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07.07.2012
04.08.2012
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Die Aufgabe des Fachbereichs ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Die generelle Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit des Fachbereichs ist das Ordnungsbehördengesetz und das Polizeigesetz sowie das Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
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