Info:
Führungszeugnis: Auf Antrag erhält jeder Bürger, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, Auskunft über die zu seiner Person eingetragenen rechtskräftigen Verurteilungen und sonstigen nach dem Bundeszentralregistergesetz vorgesehenen Eintragungen. Der Antrag kann bei der Meldebehörde der Haupt- oder Nebenwohnung gestellt werden. Der Antrag kann auch von einem gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Ist der Betroffene geschäftsunfähig, so ist nur sein gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt. Antragsberechtigte dürfen sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Führungszeugnisse werden i.d.R. für private Zwecke, Belegart N (z.B. Arbeitsaufnahme) oder behördliche Zwecke, Belegart O (z.B. Antrag Taxi-Schein) benötig.
Beantragung: Persönlich oder gesetzlicher Vetreter
Unterlagen:Personalausweis, ggf. Kinderausweis
Gebühr: 13,00 €
Sprechzeiten:
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Einwohnermeldeamt:
Mo. 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Di. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mi. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
und
Do. 08.00 Uhr - 15.00 Uhr
Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
und an folgenden Samstagen
jeweils von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
07.01.2012
04.02.2012
03.03.2012
14.04.2012
05.05.2012
02.06.2012
07.07.2012
04.08.2012
01.09.2012
06.10.2012
10.11.2012
01.12.2012
Infos unter 02266/96-120
Sozialamt und Rentenstelle:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Gemeindekasse und Wohngeldstelle:
Montag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag & Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Übrige Fachbereiche:
Montag - Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Montag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Persönliche Terminvereinbarungen sind erwünscht und auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.

Borromäusstrasse 1
51789 Lindlar
Zimmer: E 07
Telefon: 02266/96-114
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E-Mail an: Herbert Schibelka
Beschreibung für Herrn Schibelka
Leiter: Herbert Schibelka
2. Leiter: Friedhelm Schwirten
Die Aufgabe des Fachbereichs ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Die generelle Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit des Fachbereichs ist das Ordnungsbehördengesetz und das Polizeigesetz sowie das Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Leiter: Herbert Schibelka
2. Leiter: Jürgen Becker