Gemeinde Lindlar
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Informationen zu Ihren Anliegen

Einbürgerungen

Für einen Einbürgerungsantrag gem. §§ 8, 9 StAG werden folgende Unterlagen benötigt: - Antrag auf Einbürgerung, erhältlich im Sachgebiet Meldewesen
- Lichtbild,
- Lebenslauf,
- Kopie der Ausweispapiere,
- Nachweis der bisherigen Staatsangehörigkeit (z.B.Anerkennungsbescheid,     Staatsbürgerschaftsnachweis usw.),
- Auszug aus dem Melderegister,
- Zeugnisse oder Bescheinigungen über die Schul- u. Berufsausbildung sowie die Beschäftigungszeiten des/der
Einbürgerungsbewerber(s) als Arbeitnehmer,
- Abstammungsurkunde (Geburtsurkunde) des Antragstellers,
- Abstammungsurkunde (Geburtsurkunde) des Ehegatten,
- Abstammungsurkunde (Geburtsurkunden) der Kinder,
- Heiratsurkunde des Antragstellers,
- Beglaubigte Ablichtung des Familienbuches,
- Scheidungsurteil u. Heiratsurkunde von evtl. Vorehen,
- Abstammungs- (Geburtsurkunden) der Eltern,
- Heiratsurkunde der Eltern,
- Sterbeurkunden der Eltern,
- Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers,
- Einkommensteuerbescheid (bei Veranlagten),
- Einkommensnachweise der Familienangehörigen oder Unterhaltspflichtigen,
- evtl. Nachweis über geleistete Unterhaltszahlungen bzw. Bestätigungen über Gewähr von Unterhalt,
- evtl. aktuelle Bescheide über die Gewährung von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld oder -hilfe, Ausbildungs- hilfe,
Jugendhilfe usw.,
- evtl. Rentenbescheide,
- Nachweise zur Alterssicherung (z. B. Aufrechnungs- bescheinigungen des gesetzlichen Trägers der Rentenversicherung, Lebensversicherungen usw.),
- Militärpapiere (Nachweise zur Regelung der Wehrdienstfrage),
- Stellungnahme der Stadtverwaltung. Die Einbürgerungsurkunden werden durch die
Kreisverwaltung Gummersbach
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach

ausgehändigt.

Die Gemeindeverwaltung  leitet die Unterlagen mit Ihrer Stellungnahme lediglich an die Kreisverwaltung weiter.


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Einwohnermeldeamt:
Mo. 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Di. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mi. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
und
Do. 08.00 Uhr - 15.00 Uhr
Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
und an folgenden Samstagen
jeweils von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
07.01.2012
04.02.2012
03.03.2012
14.04.2012
05.05.2012
02.06.2012
07.07.2012
04.08.2012
01.09.2012
06.10.2012
10.11.2012
01.12.2012

Infos unter 02266/96-120


Sozialamt und Rentenstelle:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Gemeindekasse und Wohngeldstelle:
Montag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag & Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

Übrige Fachbereiche:
Montag - Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Montag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Persönliche Terminvereinbarungen sind erwünscht und auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.


Zuständigkeit

Feuerschutz > Feuerschutzwesen

Leiter

Informationen zu: Friedhelm Schwirten

Borromäusstrasse 1
51789 Lindlar
Zimmer: E 07

Telefon: 02266/96-112
Telefax: 02266/96-7112
E-Mail an: Friedhelm Schwirten

Verantwortungsbreich: Feuerschutz; Friedhofswesen; Personenstandswesen

Feuerschutz

Leiter: Friedhelm Schwirten
2. Leiter: Herbert Schibelka

Aufgaben: Feuerschutz

  • Feuerschutzwesen
    Allgemeines Feuerschutzwesen,Beschaffungen für die Freiwillige Feuerwehr Lindlar auf der Grundlage des Haushaltsrechtes,Zusammenarbeit mit der Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr und mit dem Feuerschutzauschuss
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Friedhofswesen

Leiter: Friedhelm Schwirten
2. Leiter: Renate Fischer

Aufgaben: Friedhofswesen

  • Friedhofswesen
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Personal: Friedhofswesen

Personenstandswesen

Leiter: Friedhelm Schwirten
2. Leiter: Herbert Schibelka

Aufgaben: Personenstandswesen

  • Personenstandswesen
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Personal: Personenstandswesen

 
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