Personalausweise sind persönlich im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Lindlar zu beantragen. Die Bearbeitungsdauer liegt insgesamt bei ca. 4 Wochen, da die Dokumente zur Bundesdruckerei nach Berlin gegeben werden.
Benötigen Sie kurzfristig einen gültigen Personalausweis, dann besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweis. Eine Ausweisänderung ist nur bei Wohnort- oder Wohnungswechsel möglich; ändert sich z.B. der Familienname durch Eheschließung, muß ein neuer Ausweis beantragt werden. Die Gebühr für den Personalausweis beträgt 28,80 €; für Personen unter 24 Jahren 22,20 €.
Gültigkeitsdauer:
- bei Personen über 24 Jahren besitzt der Personalausweis eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren
- bei Personen unter 24Jahren ist die Gültigkeitsdauer auf 6 Jahre beschränkt
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Benötigte Unterlagen:
- bisheriger Personalausweis, Kinderausweis oder Reisepaß bzw. wenn diese nicht vorhanden sind die Geburtsurkunde
- ein Lichtbild aus neuester Zeit , Frontalfoto, mit hellem Hintergrund, in der Größe 45x35 mm
Sprechzeiten:
Sie erreichen uns
Einwohnermeldeamt:
Mo. 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Di. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mi. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
und
Do. 08.00 Uhr - 15.00 Uhr
Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
und an folgenden Samstagen
jeweils von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
07.01.2012
04.02.2012
03.03.2012
14.04.2012
05.05.2012
02.06.2012
07.07.2012
04.08.2012
01.09.2012
06.10.2012
10.11.2012
01.12.2012
Infos unter 02266/96-120
Sozialamt und Rentenstelle:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Gemeindekasse und Wohngeldstelle:
Montag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag & Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Übrige Fachbereiche:
Montag - Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Montag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Persönliche Terminvereinbarungen sind erwünscht und auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.

Borromäusstrasse 1
51789 Lindlar
Zimmer: E 07
Telefon: 02266/96-114
Telefax: 02266/96-7114
E-Mail an: Herbert Schibelka
Beschreibung für Herrn Schibelka
Leiter: Herbert Schibelka
2. Leiter: Friedhelm Schwirten
Die Aufgabe des Fachbereichs ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Die generelle Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit des Fachbereichs ist das Ordnungsbehördengesetz und das Polizeigesetz sowie das Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Leiter: Herbert Schibelka
2. Leiter: Jürgen Becker