Jeder Bürger hat gem. §§ 34 ff. Meldegesetz NW das Recht, gegen die Weitergabe seiner Daten anläßlich von Alters- oder Ehejubiläen, an Adreßbuchverlage oder an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen, Widerspruch einzulegen oder Anträge auf Einrichtung von Übermittlungs- bzw. Auskunftsperren zu stellen. Die Anträge bzw. der Widerspruch ist bei der Gemeinde formlos schriftlich zu stellen bzw. zu erheben.
Der Bürger erhält aufgrund seines Antrags/Widerspruchs einen entsprechenden Bescheid. Die Anträge sind gebührenfrei. Darüberhinaus besteht die Möglichkeit bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange, eine Auskunftssperre zu beantragen.
Benötigte Unterlagen:
- formloser schriftlicher Antrag / Widerspruch
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Einwohnermeldeamt:
Mo. 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Di. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mi. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
und
Do. 08.00 Uhr - 15.00 Uhr
Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
und an folgenden Samstagen
jeweils von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
07.01.2012
04.02.2012
03.03.2012
14.04.2012
05.05.2012
02.06.2012
07.07.2012
04.08.2012
01.09.2012
06.10.2012
10.11.2012
01.12.2012
Infos unter 02266/96-120
Sozialamt und Rentenstelle:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Gemeindekasse und Wohngeldstelle:
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Persönliche Terminvereinbarungen sind erwünscht und auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.

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Die Aufgabe des Fachbereichs ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Die generelle Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit des Fachbereichs ist das Ordnungsbehördengesetz und das Polizeigesetz sowie das Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
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