Info:
Anmeldung
Wer in die Gemeinde Lindlar zieht, muss sich innerhalb 7 Tagen anmelden. Abmeldung
Wer aus der Gemeinde zieht, braucht sich ab Juni 2004 nicht mehr abzumelden.
Man muss sich innerhalb einer Woche im zugezogenen Ort anmelden.
Beantragung
persönlich Unterlagen
-ausgefülltes u. unterschriebenes
Anmeldeformular -Personalausweis, Reisepass,
Kinderausweis -Stammbuch
Sprechzeiten:
Sie erreichen uns
Einwohnermeldeamt:
Mo. 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Di. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mi. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
und
Do. 08.00 Uhr - 15.00 Uhr
Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
und an folgenden Samstagen
jeweils von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
07.01.2012
04.02.2012
03.03.2012
14.04.2012
05.05.2012
02.06.2012
07.07.2012
04.08.2012
01.09.2012
06.10.2012
10.11.2012
01.12.2012
Infos unter 02266/96-120
Sozialamt und Rentenstelle:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Gemeindekasse und Wohngeldstelle:
Montag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag & Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Übrige Fachbereiche:
Montag - Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Montag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Persönliche Terminvereinbarungen sind erwünscht und auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.

Borromäusstrasse 1
51789 Lindlar
Zimmer: E 07
Telefon: 02266/96-114
Telefax: 02266/96-7114
E-Mail an: Herbert Schibelka
Beschreibung für Herrn Schibelka
Leiter: Herbert Schibelka
2. Leiter: Friedhelm Schwirten
Die Aufgabe des Fachbereichs ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Die generelle Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit des Fachbereichs ist das Ordnungsbehördengesetz und das Polizeigesetz sowie das Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Leiter: Herbert Schibelka
2. Leiter: Jürgen Becker