Die Gemeinde Lindlar vollstreckt auf Grund der örtlichen Finanzhoheit für andere Städte und Gemeinden in Deutschland deren Ansprüche in das bewegliche Vermögen der Schuldner innerhalb Lindlars.
Zahlreiche sonstige juristische Personen der mittelbaren Verwaltung der Bundesländer, die nicht selbst vollstrecken, ersuchen die Gemeinde Lindlar als zuständige Behörde um Vollstreckung im Wege der Amtshilfe.
Hierzu zählen unter anderem:
· der Westdeutsche Rundfunk (GEZ) für Rundfunkgebühren
· Industrie- und Handelskammern
· Betriebskrankenkassen
· Handwerkskammern und –innungen
· Schornsteinfeger
· öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
· Abfall-, Wasser-, Kanal-, Deich- und sonstige Zweckverbände
· sonstige Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und Beliehene
Für diese Gläubiger führt die Gemeinde Lindlar die Vollstreckung umfassend, d.h. einschließlich der Pfändung in Forderungen und Rechte (Arbeitseinkommen, Konten u.a.) durch.
Für Gläubigerbehörden ausländischer Staaten bestehen besondere zwischenstaatliche Regelungen.
Montags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstags 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwochs 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Borromäusstrasse 1
51789 Lindlar
Zimmer: 319
Telefon: 02266/96-200
Telefax: 02266/96-7200
E-Mail an: Volker Nosek
Leiter: Volker Nosek
Leiter: Volker Nosek