Gemeinde Lindlar
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Öffentliche Bekanntmachungen
der Gemeinde Lindlar

  • Öffentliche Bekanntmachung vom 14.02.2012
    Bekanntmachung gemäß § 6 Absatz 2 in Verbindung mit § 83 Abs. 4 Kommunalwahlordnung
    Der Wahlausschuss der Gemeinde Lindlar entscheidet in öffentlicher Sitzung am Dienstag, dem 06.03.2012, 17.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Borromäusstr. 1, 51789 Lindlar, 4. Obergeschoss, Raum 402, über die Zulassung der für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 22.04.2012 eingereichten Wahlvorschläge.
    Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt.
  • Öffentliche Bekanntmachung vom 06.01.2012
    Über das Widerspruchsrecht bei Melderegisterauskünften an Parteien sowie Erfordernis der Einwilligung bei Melderegisterauskünften an Adressbuchverlage und über Alters- und Ehe-Jubiläen
  • Öffentliche Bekanntmachung vom 20.10.2011
    Der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Anlagen der Gemeinde Lindlar für das Haushaltsjahr 2012 liegt in der Zeit vom 20.10.2011 (während des Beratungsverfahrens) bis einschließlich 13.12.2011 im Büro 314 des Rathauses, Borromäusstraße 1, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
  • Öffentliche Bekanntmachung vom 09.08.2011 
    Bebauungsplan Nr. 20 E - Ortskern Lindlar -, XIII. Änderung                                                          
  • Öffentliche Bekanntmachung vom 01.08.2011                                                             über die Einleitung eines Wegeeinziehungsverfahrens in Lindlar-Berghausen, Gemarkung Tüschen, Flur 13, Flurstück 1883
  • Öffentliche Bekanntmachung vom 09.03.2011
    Bebauungsplan Nr. 21 B - Industriepark Klause -, V. Änderung
  • Öffentliche Bekanntmachung vom 25.03.2010
    II. Nachtrag vom 24.03.2010 zur Satzung über Kostenersatz und Entgelte für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lindlar und zur Ausführung des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 19.12.2001 (Feuerwehrsatzung)
  • Öffentliche Bekanntmachung vom 25.03.2010
    II. Nachtrag vom 24.03.2010 zur Satzung über Kostenersatz und Entgelte für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lindlar und zur Ausführung des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 19.12.2001 (Feuerwehrsatzung)
  • Hinweisbekanntmachung vom 26.11.2009
    über das Recht auf Einsicht in die Daten der Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger/-innen nach § 17 Korruptionsbekämpfungsge-setz Nordrhein-Westfalen
 
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