Knippenberg, Karl-Heinz
Carl-Haselback-Str. 9
51789 Lindlar
Telefon: 02266/86 60
Zur Durchführung von vorgerichtlichen Schlichtungsverfahren nach dem Schiedsamtsgesetz und der Zivilprozessordnung ist bei den Gemeinden ein Schiedsamt eingerichtet worden. Die Aufgaben werden von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen.
Die beiden Schiedspersonen vertreten sich in Abwesenheit gegenseitig. Die Durchführung des Schiedsverfahrens ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr wird im Einzelfall durch die Schiedsperson festgesetzt.
Zu entrichtende Gebühren/Kosten: 10,00 - 40,00 Euro